Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt eine Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Der Fokus der Sonderausschreibung liegt auf der lokalen Grundversorgung. Ein besonderes Augenmerk wird auf Dorfgasthäuser gerichtet.
Die Gastronomie dient besonders im Ländlichen Raum nicht nur der Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Sie stärken die Lebensqualität und Vitalität unserer Dörfer. Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind weitere wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen. Anträge sind über die Stadt Buchen bis zum 15.04.2020 einzureichen. Bei Rückfragen steht gerne Herr Schmitt, Stadt Buchen unter 06281 / 31 135 zur Verfügung.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen mit einem Fördersatz von 20 % der Investitionssumme (Mindestinvestitionssumme: 50.000 €)
Grundversorgung bedeutet: Versorgung mit dem Notwendigsten – Also „Der einzige Betrieb vor Ort“
Weiter Informationen finden Sie hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/ELR/elr-sonderausschreibung-dorfgasthaeuser.pdf