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Baugenehmigung beantragen
Voraussetzungen
- genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
- dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen elektronisch in Textform bei der Baurechtsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) einreichen. Die Stadt Buchen erhält den Bauantrag gleichzeitig.
Soll eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Einwendungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung oder sonstiger Bekanntgabe der Benachrichtigung bei der Gemeinde elektronisch in Textform oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.
Zum 01.07.2024 ist eine Antragstellung nur noch über die Online-Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW möglich. Damit wird die bisherige elektronische Antragstellung über "www.service-bw.de" abgelöst. Bauanträge in Papierform oder per Mail werden nicht entgegen genommen. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis:
https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Verwaltung/Fachbereich+2+_+Umwelt_+Landentwicklung+und+Ordnungswesen/Bauen/Baurecht.html
Folgende Leistungen können über ViBa-BW beantragt werden:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Leistung
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Ansprechpartner:
Fachdienst Baurecht und Stadtsanierung:
Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Buchener Stadtsanierung
Am 08. Mai 2021 findet bundesweit in vielen Städten und Gemeinden der Tag der Städtebauförderung statt. Auch die Stadt Buchen beteiligt sich an dem gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern getragegen Tag der Städtebauförderung.
Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen 50 Jahren entscheidend mitgeprägt. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen soll bei den vielen Menschen, die davon täglich profitieren, noch präsenter werden.
Am Tag der Städtebauförderung werden die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in einem bundesweiten Format vermittelt, die Leistungen und Erfolge der Städtebauförderung der Öffentlichkeit vorgestellt und das Engagement der Kommunen, ihrer Partnerinnen und Partner in der Stadtentwicklung sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohnern gewürdigt.
Sanierungsgebiet "Historische Altstadt":
Sanierungshistorie
- Altstadt I (1972)
- Altstadt II (1977)
- Wohnumfeldprogramm - WUP (1986)
- Altstadt III (1986)
- Gückelberg / ehm. Stadtwerkgelände (2000)
- Innenstadt Ost (2004)
- Historische Altstadt (2015)
Sanierungsziele
- Stabilisierung und Verbesserung der innerstädtischen Wohnnutzung
- Sicherung der Versorgung der Bevölkerung, Verbesserung der Standortbedingungen für den Einzelhandel;
- Barrierefreier Ausbau / Umbau von Ladengeschäften und öffentlichem Raum
- Erhalt und Modernisierung der Infrastruktur
- Modernisierung öffentlicher Gebäude (VHS, Museum)
- Neuordnung im Bereich Kellereistraße / ehem. Kino
- Neugestaltung von Straßenräumen, Ergänzung von Grün- und Freiflächen
- Erhaltung und Ausgestaltung des Stadtbildes und der vorhandenen typischen Bebauung unter besonderer Würdigung der denkmalgeschützten Bausubstanz
- Beachtung ökologischer Aspekte bei allen baulichen Maßnahmen
Eckdaten und Förderrahmen
- Größe des Gebiets ca. 40.000 m² (ca. 4 ha)
- Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (DSP), überführt zum 1.1.2020 in das neue Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP)
- Laufzeit: 1.1.2015 bis 30.04.2024
- Vereinfachtes Verfahren
- Förderrahmen beantragt: 2.880.000 €; bewilligt: 2.000.000,00 €
- Finanzhilfe beantragte : 1.728.000 €; bewilligt: 1.200.000 € (Bund: 447.444 €; Land: 753.556 €)
- Über 16 private Modernisierungsmaßnahmen
- Beabsichtigte Gesamtinvestition über 5,5, Mio. €
- Vereinbarter Zuschuss etwa 1 Mio. €
Laufende städtische Maßnahmen
-
Modernisierung Ross (Marktstraße 38)
- Denkmalgeschützt, leerstehend
- Bereits im Zuge „Innenstadt Ost“ bestandserhaltende Maßnahmen durchgeführt
- Vereinbarte Fortführung dieser Modernisierung, v.a. Innensanierung
- Zielsetzung: Findung einer adäquaten Nutzung >Tourismuszentrum >Tourismusförderung und Städtebauförderung
-
Neuordnung ehm. Kino
- Ziel: Veräußerung an Investor in Zusammenhang mit umfassender Modernisierungen/Umnutzung zu Wohnen/Gewerbe
- Bisher hat sich kein Investor gefunden, der bereit ist, das Kino im Bestand zu sanieren
- Aktuell eher Tendenz Abbruch
- Bisher durchgeführte Maßnahmen: Rückbaumaßnahmen und Untersuchung der Bausubstanz
-
Modernisierung VHS / SWR
- Kulturdenkmal
- Nutzung als VHS und Regionalbüro des Südwestrundfunks
- Bisher durchgeführte Maßnahmen: Bauliche Instandsetzungsmaßnahmen
-
Umfassende Modernisierung ehm. Spital
- Kulturdenkmal
- Nutzung bisher: Wohnhaus, derzeit leer stehend
- Sehr schlechter Zustand
- Bisher durchgeführte Maßnahmen: Detaillierte Zustandserhebungen und Untersuchungen
-
Haus Belz
- Kulturdenkmal
- Öffentliche Nutzung
- Bisher durchgeführte Maßnahmen: Untersuchungen und denkmalgerechte Sanierung
-
Neuordnung Obergasse 16-22
- Kulturdenkmal
- Geplante Maßnahmen: Prüfung Erhalt, Umfassende Modernisierung
- Ergebnis Voruntersuchungen: Gebäude nicht zu halten
- Abbruch zugunsten einer zeitgemäßen Neubebauung
- Keine Förderung
-
Neuordnung Lohplatz
- Wettbewerb im Jahr 1996
- Gebäude Lohplatzstraße 24 wurde bereits abgebrochen
- Ziel: weitere Gebäudeabbrüche und Neubebauung durch Investor
-
Modernisierung Obergasse 7 und 9
- Kulturdenkmal
- Erhalt des städtischen Gebäudes stellte sich i.R. der Voruntersuchungen als sehr kostenintensiv heraus
- Veräußerung an Privat gelungen
- Modernisierungsvereinbarung mit Privat abgeschlossen
Auszug privater Maßnahmen
-
Modernisierung Hochstadtstraße 6
-
Modernisierung Amtsstraße 2
-
Vorstadtstraße 28 - Hotel Reichsadler (Kulturdenkmal)
-
Vorstadtstraße 37/39 - Gasthaus Löwen (Kulturdenkmal)
-
Hochstadtstraße 27/29 (Kulturdenkmal)
Hier geht es zur Präsentation: Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" (LZP)6.33 MB
Ansprechpartner:
Fachdienst Baurecht und Stadtsanierung
Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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Bodenaushub
Unbelasteter Bodenaushub, der nachweislich aus dem Stadtgebiet Buchen stammt, kann auf der Bodenaushubdeponie "Kehl" in Buchen-Götzingen angeliefert werden.
Folgendes ist für eine Anlieferung zu beachten:
- Der Boden darf nicht belastet sein, es muss sich also um einen reinen Erdaushub handeln, dies muss der Abfallerzeuger (Bauherr) schriftlich bestätigen - siehe Anlieferungserklärung.
- Die Kosten für die Anlieferung betragen 9,00 €/m³
- Die Anlieferung ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich: Frau Carmen Gärtner, Telefon 06281 31-223
- Die Anlieferungserklärung1.26 MB ist ausgefüllt mitzubringen.
Die Deponie befindet sich an der Kreisstraße 3904 zwischen Götzingen und Altheim.