Mindestlohn
Höhe seit 01.01.2021: EUR 9,50 brutto, ab 01.07.2021: EUR 9,60
Eine Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.
Sie orientiert sich bei der Festsetzung nachlaufend an der Tarifentwicklung und beschließt alle 2 Jahre über die Höhe. Ihre Entscheidung begründet sie schriftlich.
Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns.
Vertiefende Informationen
- Mindeslohnrechner
- Der Mindestlohn - Fragen und Antworten (Broschüre des Bundesarbeitsministeriums)
- Seiten des Bundesarbeitsministeriums
Rechtsgrundlage
§§ 4-12 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Mindestlohnkommission)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Er basiert auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.01.2021.
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