Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
Leistungen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie in den beiden Unterkapiteln und vor allem in den zugehörigen Leistungen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2020 freigegeben.
Passend zum Thema
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Sicherheit und Gefahrenabwehr
- Extremismus 5001617
- Feuerwehr 5001221
- Katastrophenschutz 5001478
- Kriminalprävention 5000404
- Notfall - wie helfe ich? 5000830
- Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr 5000115
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- Weitere Informationen 5001293