Ehepaare
Leistungen
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Vertiefende Informationen
Wenn Sie heiraten möchten, bietet Ihnen die Lebenslage "Der Bund fürs Leben" nähere Informationen. Dort erfahren Sie Wissenswertes rund um die Planung, die Eheschließung selbst und was Sie nach der Heirat erledigen müssen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Freigabevermerk
Stand: 07.04.2025
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg
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