Erbenansprüche
Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.
Vertiefende Informationen
Lebenslage "Erben und Vererben": ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.
Passend zum Thema
-
Der Bund fürs Leben
- Checkliste zur Heirat 5001321
- Familie in der Gesellschaft 5001376
- Heirat 5000192
- Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017 5001250
- Nach dem Ja-Wort 5000316
- Standesamtliche Zeremonie 5001179
- Verlobung 5000375
- Weiterführende Informationen und Links 5000174