Mietvertrag
Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen.
Bestehen Sie jedenfalls auf einen schriftlichen Mietvertrag mit den folgenden Mindestangaben:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- genaue Bezeichnung des Mietobjekts: Adresse und genaue Lage innerhalb des Hauses
- Höhe der vereinbarten Miete
- Beginn und bei befristeten Mietverhältnissen auch Ende des Mietverhältnisses
Bei Fragen zu Mietverträgen können Ihnen Rechtsanwälte, verschiedene Organisationen und Verbände helfen. Den Mietvertrag sollten Sie sorgfältig und vollständig durchlesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Versuchen Sie auch davor, Fragen mit Ihrer künftigen Vermieterin oder Ihrem künftigen Vermieter zu klären.
Im Buchhandel erhalten Sie Musterverträge. Diese informieren Sie, wie Mietverträge gestaltet werden können und welche Regelungen üblich sind.
Neben den Mindestangaben bilden folgende Punkte den Rahmen eines Mietvertrags:
- Größe und Ausstattung der Wohnung
- Nebenkosten und deren Abrechnungsmodus
- Höhe und Fälligkeit der Mietkaution
- Befristung und Kündigungsfristen, wenn Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Fristen zulässig sind
- Schönheitsreparaturen
- weitere Verpflichtungen
Freigabevermerk
12.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Passend zum Thema
-
Wohnen
- Abfallentsorgung und Müllgebühr 5001070
- Besondere Wohnformen 5000414
- Eigentümergemeinschaft 5000147
- Finanzielle und sonstige Wohnhilfen 5001469
- Hauskauf und Kauf von Wohnungseigentum 5000853
- Miete 5000682
- Nachbarschaft 5001078
- Rundfunkbeitrag 5001659
- Versicherungen für Eigentümer und Vermieter 5000240
- Weiterführende Informationen und Links 5001364
- Wohnungswechsel 5000027