Katzenschutzverordnung
Der Countdown läuft: Bis 30. September 2025 müssen Freigängerkatzen in Buchen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, denn zum 1. Oktober 2025 tritt die vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Katzen kastriert, durch einen Mikrochip oder Tattoo gekennzeichnet und bei Tasso oder FINDEFIX registriert sein.
Halterinnen und Halter von Katzen haben in der genannten Übergangsfrist noch Zeit, dies bei ihren Katzen, die im Freigang unterwegs sind, nachzuholen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden aufgegriffene Katzen auf eine Kennzeichnung hin untersucht und im Zweifelsfall auf Kosten der Halter zum Tierarzt zur Kastration gebracht. Freilebende Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, können künftig rechtssicher u.a. von den mit der Stadt kooperierenden Tierschutzorganisationen aufgegriffen und entsprechend behandelt werden.
Anlass und Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der stetig steigenden Population an freilebenden Katzen. Diese „Streuner“ sind oftmals krank, schlecht ernährt und somit geschwächt, haben Parasiten, Verletzungen und Infektionskrankheiten wie Katzenseuche, FIV und Leukose. Im Schnitt wird eine Katze zwei Mal im Jahr trächtig mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren.
Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat in Folge dieser unkontrollierten Vermehrung kaum noch Kapazitäten, um die vielen Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen zurückgehen. Das Tierleid und die unkontrollierte Vermehrung verschärfen sich durch Freigängerkatzen - also Katzen, die einen Halter und ein Zuhause haben, aber nicht kastriert sind. Mithilfe der Katzenschutzverordnung soll mittelfristig die Überpopulation verringert, die Situation bei der Fundtierunterbringung entspannt und letztendlich Kosten reduziert werden.
Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht kann hier nachgelesen werden: www.buchen.de
Hintergrund:
Die Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde mit dem Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. einen Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren abgeschlossen. Das vom Verein betriebene Tierheim in Dallau hat räumlich begrenzte Kapazitäten, die in den letzten Jahren immer wieder überreizt wurden. Gleichzeitig ist die Zahl der Vermittlungen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen, so dass viele Katzen lange einen Platz im Tierheim besetzen. Einer der Gründe hierfür ist, dass Babykatzen aus Privathand oft einfach und günstig zu bekommen sind. Während das Tierheim seine Tiere kastriert, kennzeichnet, impft und bei der Vermittlung ein Auge auf das künftige Zuhause hat, sind die Hürden bei der privaten Abgabe weit geringer. Weitere Informationen auf www.tierheim-dallau.de.