Die Allgemeinverfügung der Stadt Buchen (Odenwald) vom 17.10.2020, welche die Beschränkung von Veranstaltungen in Räumen und die Anordnung zum Tragen von Mund- Nasen-Bedeckung in öffentlichen Bereichen regelte, wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft